Ein Burgherr wird erstmals im Jahre 1232 erwähnt: Burkhard von Unspunnen.
Im 13. Jahrhundert gelangte die Burg an die Herren von Wädenswil, gemäss Überlieferung aufgrund der Beteiligung Burkhards am Aufstand des Oberländischen Adels gegen Herzog Berchtold von Zähringen.
1306 Verpfändung an die Habsburger, danach diverse Handänderungen des Pfandes.
1332 erfolglose Belagerung durch die Talleute vom Haslital; 1334 Einnahme durch die Stadt Bern.
Danach verschiedene Besitzer bis zum erneuten Übergang an Bern, das die Anlage 1398 an die Herren von Scharnachtal veräusserte, die um 1425 die Burg in Stand stellten.
Die bis 1533 bewohnte Burg zerfiel im Laufe des 16. und 17. Jahrhunderts.
Die Kernanlage des frühen 13. Jahrhunderts umfasste den zentralen Rundturm, den oberen steinernen Wohnbau (Palas) sowie die Ringmauer. Ihr Bestand ist im Norden teilweise erhalten, im Südosten gesichert und dürfte im Südwesten dem Verlauf der späteren Mauern des sog. unteren Palas entsprochen haben. Der Zugang in den Burghof lag auf der Nordseite. Im ausgehenden Mittelalter entstanden der untere Palas und der Südwestannex.
Zum «bernischen Rütli» wurde Unspunnen durch die im Jahre 1805 erstmals auf der Wiese vor der Ruine durchgeführten Hirtenspiele mit Alphornblasen, Schwingen, Armbrustschiessen und Steinstossen (der «Unspunnenstein» hat heute internationale Bekanntheit). Ziel dieses Nationalfestes war es, im Nachgang zur Mediationsverfassung von 1803, die Spannungen zwischen Stadt und Land abzubauen. « ...neue Freundschaftsbande zwischen den Bewohnern der Landschaft und dem Einwohner der Städte, ...jene holde Einigkeit wieder keimen und blühen zu machen...» – schrieb der Berner Schultheiss Niklaus Friedrich von Mülinen im Einladungstext.
In der Folge wird Unspunnen zum obligaten Ausflugsziel des internationalen Tourismus, zum Vehikel des neu lancierten Alpenmythos. Eine erste Restaurierung bringt um 1880 eine Terrasse und einen polygonalen Pavillon.
Restaurierungen 1946/47 (Kur- und Verkehrsverein Wilderswil mit Internierten), 1968/69 (Christian Frutiger) sowie 1988–90 (Hochbauamt/Archäologischer Dienst des Kantons Bern). Die Anlage ist Eigentum des Kantons Bern.
© Archäologischer Dienst des Kantons Bern, D. Gutscher, M. Stöckli, E.Schranz
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