Zürich Schloss Weiningen - Zurich Château de Weiningen

Weiningen

Heerliberger 18e

Geschichte des Schlössli

Die Gerichtsherrschaft Weiningen

Zu den wenigen Gerichtsherrschaften der alten Eidgenossenschaft, die aus besonderer Gunst der Verhältnisse mit einem relativ beachtlichen Eigenleben die Umwälzung von 1798 erreichten, zählt die Herrschaft Weiningen. Die meisten von diesen im Hochmittelalter verwurzelten lokalen Gebilden staatlichen Lebens waren schon früher den landeshoheitlichen Bestrebungen der städtischen Territorialstaaten erlegen. Sie hatten sich gänzlich aufgelöst oder lebten ein Schattendasein.
Von der Geschichte her waren im schweizerischen Mittelland vor allem die Städte berufen, Träger und Strahlungszentren der neuen intensiven Staatlichkeit zu werden. Wenn es der einen oder anderen der davon betroffenen geistlichen oder weltlichen Herrschaften gelang, sich der vollständigen Einverleibung in den städtischen Flächenstaat dauernd zu entziehen, so lag das an der Besonderheit ihrer Verhältnisse und Bedingungen. Das Zusammenwirken einer vielfältigen Rechtslage mit den Interessengegensätzen der benachbarten Anwärter (Grafschaft Baden und Stadt Zürich) ermöglichte hier den Fortbestand der mittelalterlichen Formen des öffentlichen Lebens bis an die Schwelle des 19. Jahrhunderts.
Die Entstehung der Gerichtsherrschaft Weiningen hängt mit der Stiftung des Klosters Fahr zusammen. Eine Einsiedler Urkunde erzählt vom Ereignis, das sich am 22. Januar 1130 an der Limmat zutrug, wo der Klosterneubau geplant war. Dort hatten sich Abt Werner und die Patres von Einsiedeln, sowie Lütold von Regensberg mit seiner Gemahlin und seinem Sohn, neben vielen Zeugen, zur Vornahme der Stiftung eingefunden.
Lütold von Regensberg, seine Gemahlin Judinta und der junge Lütold schenkten zu ihrem Seelenheil dem Kloster Einsiedeln, zuhanden Gottes, der heiligen Jungfrau Maria und den heiligen Mauritius und Meinrad ihr Eigengut „Vare“ an der Limmat, mit einer dort bestehenden Kapelle und mit allen dazu gehörenden Leuten, Gütern, Gebäuden und Rechtsamen. Die von ihnen ausbedungene Gegenleistung von Abt und Konvent von Einsiedeln war, am gleichen Ort ein Kloster zu bauen, darin geistlichen Frauen nach dem Vorbild der Nonnenklöster Muri und Berau im Schwarzwald ein monastisches Leben zu ermöglichen und diesen aus dem Einsiedler Konvent geeignete Leiter und Beschützer beizugeben.
Beide Teile machten Vorbehalte: Der Abt hatte dem zukünftigen Filialkloster und damit dem Mutterstift die materiellen und rechtlichen Belange zu wahren. Lütold behielt für sich selbst, seinen Sohn und allen seinen Nachkommen, die nach dem Erstgeburtsrecht die Burg Regensberg erblich innehätten, die Vogtei über das geschenkte Gut. Vogtei bedeutete gewissermassen Legimitation, Erhebung der bis anhin im Gebiet des Privaten und Tatsächlichen sich bewegenden Herrschaft in die Sphäre des Öffentlichrechtlichen. Sie war als Mittel der Territorialbildung erkannt und begehrt.
Auf dem Boden der Schenkung selbst und in Anwesenheit des Abts und seines Konvents, sowie Ulrichs, des Grafen von Baden, hatte sich das alles abgespielt. Die Aufgabe des Stiftungsgutes an das Kloster Einsiedeln erfolgte also mit der offensichtlichen Zustimmung des Landgrafen im Zürichgau, in dessen Amtssprengel es lag.
Durch fromme Vergabungen und Kauf erlangte Fahr bzw. Einsiedeln in der Folgezeit ausgedehntes Eigentum mit zahlreichen Leibeigenen und fallpflichtigen Bauern in Weiningen, Engstringen und Geroldswil.
Um die Mitte des 12. Jahrhunderts, nach dem Tode Lütolds, erneuerte seine Witwe Judinta die Stiftung und verstärkte die materielle Grundlage des Klosters Fahr durch die Schenkung der Pfarrkirche Weiningen, einer Eigenkirche der Regensberger. Eine Konstanzer Urkunde vom 8. Mai 1219 erneuert eine frühere bischöfliche Bestätigung dieser Schenkung.

Regensberger Interessen im Limmattal

Die Freiherren von Regensberg hatten grosses Interesse für ihren Besitz im Limmattal. Unser Gebiet fiel in den engsten Kreis der damaligen regensbergischen Hausmacht mit der Stammburg am Katzensee und Gütern im Furttal, im Limmattal und in einem weiten Umkreis.
Im 13. Jahrhundert gingen sie daran, ihre Stellungen im Limmattal und in weiteren Gebieten um die Stadt Zürich richtig zu sichern. Auf einer beherrschenden Anhöhe über der Limmat (im Gemeindebann Unterengstringen) bauten sie eine Burg und an der Limmat das Städtchen Glanzenberg. Diese Stadtgründung wird vor das Jahr 1250 gelegt. Dieser Stadtgründung kam eine handelspolitische Bedeutung zu, lag sie doch an der Stelle, wo sich das Strassennetz vom Rhein in die Innerschweiz mit dem Land- und Wasserzug von Zürich nach Baden kreuzte. Auch die Uetliburg gehörte zu diesem Sicherungsnetz.
Südlich des Städtchens Glanzenberg, am anderen Limmatufer, lag die Burg Schönenwerd. Die Herren von Schönenwerd waren in der Stadt Zürich verburgert und auch im Rat vertreten. Die Stadt Zürich befürchtete einen Brückenschlag der Regensberger über die Limmat, was die aufstrebende Entwicklung der Stadt gestört hätte. Deshalb zerstörten die Zürcher mit Hilfe Rudolfs von Habsburg, im Jahre 1267 oder 1268 Burg und Städtchen Glanzenberg. Die noch vorhandenen Reste des Städtchens wurden vom ehemaligen Posthalter Karl Heid von Dietikon in den Jahren 1938 bis 1940 ausgegraben und erforscht. Die kantonale Denkmalpflege veranlasste 1975/76 eine Nachuntersuchung sowie eine Sicherung des noch vorhandenen Mauerwerks sowie 1980/81 auch eine Sicherung der Grundmauern der Burg.

Die Gerichtsherrschaft Weiningen

Die mit der Gründung des Klosters Fahr ins Leben gerufene Vogtei umfasste die Ortschaften Weiningen, Ober- und Niederengstringen und Geroldswil sowie später auch die Vogtei Oetwil an der Limmat. Nach der Vogtoffnung war dem Vogt als vornehmste Aufgabe der Schutz und Schirm des Klosters und aller Vogtleute und damit die Wahrung von Recht und Frieden überbunden. Mit der Vogtei war auch die Gerichtsbarkeit verbunden, und von dieser her stammt wohl auch die Bezeichnung Gerichtsherrschaft.
Die Vogtei Weiningen blieb 176 Jahre beim Hause der freiherrlichen Stifter. Durch die im Jahre 1255 erfolgte Hausteilung der Freiherren von Regensberg fiel sie an die mit Ulrich anhebende jüngere Linie, die auf dem Schloss Regensberg residierte. Aber schon Ulrichs Sohn Lütold (VIII), der eigentliche Liquidator der rasch gesunkenen regensbergischen Hausmacht, verkaufte die Vogtei 1306 an die Brüder Berchtold und Jakob Schwend. Hier tritt die Lehenshoheit von Einsiedeln klar zutage, indem Lütold erklärte, er habe die Vogtei, „die ich ze lene hatte von dem apt ze Neindillen (Einsiedeln)“, dem Abt Johannes aufgegeben und dieser habe sie auf seine (Lütolds) Bitte hin verliehen „zu rechten lehen Berchtold und Jacob Swenden ze Zürich“.
Gemäss der von den neuen Vögten vor dem Zürcher Rat kurz nach der Übernahme abgegebenen Erklärung, wonach die Vogtei nur mehr an Bürger dieser Stadt weiterverkauft werden konnte, machte diese über hundert Jahre bei mehreren der angesehendsten Geschlechter Zürichs. Im Jahre 1325 erstand sie Rüdiger Manesse, 1332, ein Jahr nach Rüdigers Ableben, kam das Vogteilehen gemeinsam an seinen Bruder Ulrich Manesse und an Ritter Rudolf Biber. Dann fehlen urkundliche Zeugnisse über den Verbleib, bis es 1371 bei der Familie Brun auftaucht. 1379 kam die Vogtei an Johannes Pfung und zehn Jahre
später an Rudolf Schöno. Peter Schön erscheint 1417 und 1425 als Vogt zu Weiningen. Im Jahre 1435 kaufte Konrad Meyer von Knonau die Vogtei um 800 rhein. Gulden. Bei dieser Familie blieb das Lehen während 333 Jahren bis 1798.

Die Gerichtsbarkeit in der Herrschaft Weiningen

Bereits im Mittelalter ist die grosse Bedeutung der Rechte erkannt worden. Da die meisten Leute jedoch nicht lesen konnten, mussten sie sich auf das Gedächtnis stützen. Die Rechte und Pflichten der Angehörigen einer Grund- und Gerichtsherrschaft sind an den Gerichtstagen geoffnet worden. Diese Verkündung nannte man Offnung. Mit der Zeit genügte das mündliche Offnen nicht mehr, und so wurde mit der Aufzeichnung der damaligen Rechtssätze begonnen. Die Offnung des Klosters Fahr und die Vogtoffnung stammen aus dem 15. Jahrhundert.
Bei der Gerichtsbarkeit ist eine Dreiteilung festzustellen. Die hohe Gerichtsbarkeit, der sogenannte Blutbann, oblag der Grafschaft Baden. Hingegen konnte der Vogt oder Gerichtsherr über Dieb und Frefel (Twing und Bann) richten und Bussen und Gefängnisstrafen aussprechen. Er konnte auch Gebotsgewalten mit Bussensanktionen an einen Ammann weitergeben.
Uralter Sitte gemäss versammelte sich das Gericht im Freien unter der Gerichtslinde im Dorfe Weiningen. Die Offnungen aus dem 15. Jahrhundert erwähnen die Hauptgerichte im Frühjahr und im Herbst. An den Tagungen dieser Jahrgerichte pflegte die Grundherrschaft durch den Propst und die Vogt- oder Gerichtsherrschaft durch den Gerichtsherrn vertreten zu sein.
Das Gericht bestand aus dem Vorsitzenden, meist dem Ammann und dem Schreiber, sowie aus zwölf geschworenen Richtern. Zu den Jahrgerichten hatten alle Gerichtsgenossen zu erscheinen. Die Geschäfte der Jahrgerichte begannen mit dem Verlesen der Offnungen. Es folgten die Veränderung oder Erneuerung des Richterkollegiums, die Ermahnungen zum Gehorsam und dann die Rechtsgeschäfte. Die strafrechtliche Befugnis des Gerichtes erstreckte sich auf alle kleinen und grossen Frefel, angefangen beim Fauststreich (Busse 6 Schilling) bis zu schweren, mit 18 Pfund (Gulden) belegten Delikten wie „herdfal“ (schwere Körperverletzung) oder „ussenladen“ (Herausforderung).

Die Familie Meyer von Knonau

Die Familie Meyer von Knonau hatte ihren Ursprung, wie der Name sagt, im Dorfe Knonau. Dort besorgten die Ahnen die Verwaltung der dem Kloster Schänis gehörenden Güter. Der Meijer, villicus major, Oberbauer, führte die Aufsicht über die Bewirtschaftung des Herrenhofes, stand dem Gericht vor, verwaltete die Oekonomie und bezog die Einkünfte. Die Meijer waren ursprünglich Hörig wie ihren Genossen des Hofes. Sie stiegen aber zu vielfach verbesserten Stellungen empor. Zum Lehen des Meijeramtes in Knonau erwarben sie im Jahre 1400 auch die Vogtei zu Aeugst, Borsikon und Breitmatt sowie diejenige zu Obermettmenstetten und Loo hinzu. So waren die Meijer von Knonau Beamte und Gerichtsherren in einer Person.
Die erste urkundliche Erwähnung eines Meijers von Knonau bringt die Verhandlung über einen Güterabtausch zwischen dem Abt Werner von Kappel und der Aebtissin von Schänis am 4. April 1240. Da ist als Zeuge, in der Reihe vor den Angehörigen eines als frei bezeichneten Geschlechtes, Wernerus villicus de Chnonwo genannt. Ein späterer Vertreter, Rudolf der Meijer von Knonowe kaufte in zwei Malen 1322 und 1324 den Zehnten zu Knonau, als Lehen der Propstei in Luzern.

Das Schlössli Weiningen im Wandel der Zeit

Aus der Chronik der Familie Meyer von Knonau geht hervor, dass die stadtzürcherischen Junker seit der Mitte des sechzehnten Jahrhunderts nicht mehr für das Bürgermeisteramt berücksichtigt wurden und auch für bessere Ratsstellen nur noch selten in Betracht kamen.
Dies könnte den Ausschlag gegeben haben, in Weiningen ein Schloss für die Gerichtsherren zu bauen und wenigstens zeitweise hier zu wohnen. Eine schriftliche Bestätigung hiefür ist jedoch nicht zu finden. Hingegen entdeckte man bei der Renovation des Schlössli im August 1982 unter einer Fensterbrüstung einen Teil eines Türsturzes aus Sandstein mit den eingehauenen Ziffern „155“ und einem Steinmetzzeichnen. Nach der dritten Ziffer befindet sich die Bruchstelle. Vermutlich handelt es sich bei diesem Steinstück um den Sturz bei der ehemaligen Eingangstüre. Die fehlende Endziffer kann nur 0 bis 9 heissen. Demnach ergäbe sich daraus die Jahrzahl zwischen 1550 bis 1559. Ob es sich nun bei dieser Jahrzahl von 1550 bis 1559 um das älteste Datum des Gebäudes handelt ist nicht sicher. Ein erster Bau könnte ebenso gut noch älter sein.
Sei dem wie es wolle. Auf jeden Fall ist dieser Türsturz mit den Ziffern „155?“ kein Stein des Anstosses, sondern ein sehr wichtiger Zeuge dafür, dass das Schlössli um das Jahr 1550 gebaut wurde, oder bereits bestanden hatte.
Auf dem Plan von Weiningen von J.L. Meyer von Knonau und J.H. Sch. aus dem Jahre 1732 entspricht der damalige Grundriss dem jetzigen grossen Keller mit einem westlichen Anbau, der ungefähr gleich breit aber länger war, als die jetzt vorhandene Sala terrena. Im Verzeichnis der Liegenschaften trägt das ehemalige Schloss die Nummer 11 und als Besitzer wird „Hr. Lvogt und Gerichtsher Meyer“ aufgeführt.
Ferner erkennt man östlich des Schösslis den zur Liegenschaft gehörenden Garten sowie die Wiesen und Reben im Ausmass von sieben bis acht Jucharden. Dieser Plan von 1732 befindet sich im Staatsarchiv in Zürich.
Ein undatierter kolorierter Gemeindeplan von Weiningen, der sich in der Kartensammlung der Zentralbibliothek in Zürich befindet, ist dem Junker Joh. Ludwig Meyer von Knonau als Gerichtsherr daselbst aus aufrichtiger Freundschaft gewidmet. Der Grundriss des Schlosses stimmt mit demselben im Plan von 1732 überein. Im Liegenschaftenverzeichnis steht unter Nr. 41 „Fr. Landvögtin“. Es muss sich um Anna Elisabetha Meyer von Knonau handeln, die Witwe des am 2. März 1729 verstorbenen Gerichtsherrn Hans Ludwig, geboren 1672. Dieser kolorierte Plan ist demnach in die Zeit zwischen 1730 und 1735 zu datieren.

Grosser Umbau im Jahre 1736

Die Bürger der Stadt Zürich mussten während der alten Ordnung, d.h. bis 1798, die Handänderungen für ihre Liegenschaften durch Kauf, Verkauf oder Erbgang, nicht im Grundbuch eintragen lassen. Für die Historiker und Chronisten bietet jedoch das von der Zentralbiliothek in Zürich verwaltete Familienarchiv der Familie Meyer von Knonau eine Fülle interessanter und aufschlussreicher Angaben.
Aus handschriftlichen Aufzeichnungen erfahren wir, dass nach dem Tod von Hans Ludwig (1672) am 2. März 1729, dessen Witwe Anna Elisabetha Meyer von Knonau die Bewirtschaftung des Gutes in Weiningen ihren beiden Söhnen Johannes (1704) und Johann Ludwig (1705) übertrug.
Die beiden Brüder bauten im Jahre 1736 das Schloss auf die heute noch bestehende Form und Grösse um. Die Jahrzahl 1736 beim Eingang zum westlichen Keller erinnert noch an diesen Umbau. Ebenerdig waren zwei Keller sowie eine Sala terrena mit Stuckdecke. Die beiden Obergeschosse enthielten die Wohn- und Amtsräume der Gerichtsherren, die meistens getäferte Wände und Stuckdecken aufwiesen. Zum Haupteingang im ersten Obergeschoss kam man über eine vorgelagerte Treppe. Die Umbaukosten betrugen 2762
Gulden, „an welche unsere liebe Mutter uns Brüdern zur Erleichterung der Bauunkosten 1000 Gulden gepfandet hat“.
Das prächtige Schloss und die Umgebung mit der Kirche wurden von verschiedenen Malern und Kupferstechern verewigt, z.B.: David Herrliberger mit Stichen von 1741 und 1754, Johann Ludwig Meyer von Knonau mit Federzeichnungen und Gemälden, Heinrich Hirzel- Meyer von Knonau mit einem Oelgemälde von 1768, Salomon Hirzel mit Federzeichnungen von 1787, Jakob Kuhn mit einem Aquarell von 1770/80 und Heinrich Keller mit einer Zeichnung von 1800.

Reben 300 – 400 Gulden, Mattland 500 – 580 Gulden pro Jucharde

Zur damaligen Bewertung von Land und Reben dienen folgende Angaben aus dem „Auskaufbrief vom 24. Februar 1748“, mit dem der Kauf des halben Eigentums des Johannes durch Johann Ludwig geregelt worden war.
Die „ohngefähr sieben bis acht Juchard Krautgarten, Räben und Mattland im Boden“ entsprechen ungefähr dem Gelände, das zwischen der Kirch- und Bodenstrasse liegt und vom Bodengässli bis zur Kirche und zur Regensdorferstrasse reicht. Der damalige Krautgarten des Schlösslis entspricht etwa dem Garten mit Reben bei der Liegenschaft Regensdorferstrasse 8. Diese sieben bis acht Jucharden Land wurden im Auskaufbrief mit 4000 Gulden bewertet, was einen Preis von 500 bis 580 Gulden pro Jucharde ausmacht.
Ferner wurden eine Jucharde Reben im Asp mit 300 Gulden und eine Jucharde Reben in der Humlern (Hungern) mit 400 Gulden bewertet. Daraus kann man entnehmen, dass man die verschiedenen Lagen des Landes schon vor 240 Jahren unterschiedlich bewertet hatte.

Besitzerwechsel im Jahre 1821

Das frühere Jungkernschloss blieb im Besitz der Familie Meyer von Knonau, bis es nach dem Tode von Junker Heinrich Meyer von Knonau, durch dessen Erben, im Jahre 1821 um 16'000 Gulden an den in Weiningen wohnhaften Med. Doctor Johannes Grimm verkauft wurde.
Im Kaufbrief vom 14. April 1821 (im Grundbuch, Notariat Höngg) sind nicht nur alle Gebäude und Grundstücke einzeln aufgeführt, sondern auch die Anstösser der Grundstücke genannt. Dabei begegnen uns viele bekannte Geschlechts-, Dorf- und Flurnamen, die heute noch üblich sind.

Das Schloss wird Schulhaus

Als die Schule in den dreissiger Jahren des letzten Jahrhunderts, auf Verlangen des Erziehungsrates, neue Schul- und Wohnräume schaffen musste, fiel die Wahl 1836 auf das ehemalige Schloss, das von der Pflege „als ganz vorzüglich geeignet“ bezeichnet wurde. Mit dem damaligen Eigentümer war man bald einig. Doctor Johannes Grimm verkaufte vom Gesamtbesitz des Schloss-Gutes, das er vor 16 Jahren um 16'000 Gulden erwarb, das Schlossgebäude mit den An- und Nebenbauten und ca. drei Mässli Scheuerplatz und Baumgarten für 8'600 Gulden.
Ein von der damaligen Landschreiberei Weiningen ausgestellter Schuldbrief über 8'600 Gulden, vom 10. August 1840, befindet sich im Gemeindearchiv Weiningen.

Staatsbeitrag von 1060 Gulden an die Kosten von 21'600 Gulden

Der Umbau verzögerte sich durch aufgetauchte Schwierigkeiten und Misshelligkeit. Erst Ende des Jahres 1839 besichtigte und genehmigte die Behörde den Umbau, „den sie aber
nicht in allen Beziehungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechend“ befand. An die gesamten Kosten von 8'600 Gulden für den Erwerb der Liegenschaft und 13’000 Gulden für die Umbauarbeiten, leistete der Staat einen Beitrag von 1'060 Gulden.
Das zu einem Schulhaus umgebaute Schloss enthielt im Hochparterre zwei Lehrerwohnungen und im Obergeschoss zwei Schulzimmer. Zur Schaffung dieser beiden Schulräume mussten die Zwischenwände und die Kachelöfen ausgebrochen werden. Die bisherige Treppe auf der Südseite wurde ebenfalls abgebrochen und nach Westen, in die Mitte der Fassade versetzt. Das Türmchen mit der südlichen Lukarne sowie zwei nördliche Lukarnen müssen schon vor 1838 abgebrochen worden sein, da sie auf dem Plan von 1838 bereits fehlen und auch im Bauvertrag nichts von einem Abbruch derselben vermerkt ist.

Das Schloss – Schulhaus seit dem Umbau von 1839

Das Schulhaus an der Regensdorferstrasse diente von 1839 bis 1936, dem Einweihungsjahr des neuen Schulhauses an der Badenerstrasse, als einziges Schulhaus der Gemeinde Weiningen. Beinahe hundert Jahre ging die schulbeflissene Weininger Jugend dort ein und aus, schrieb Dr. Johann Zehnder in der Festschrift von 1936.
Im letzten Jahrhundert erfuhr dieses Schulhaus keine wesentlichen Veränderungen. Man verbesserte, was notwendig war und flickte, was Not hatte. Im Jahre 1845 wurde über der Treppe ein Regenschutzdach erstellt, später jedoch wieder entfernt. 1865 musste man den Abtritt-Anbau abbrechen und neu aufbauen. Eine Erneuerung der Böden und Bänke in den Schulzimmern fand 1894 statt. Ein denkwürdiges Jahr war 1908 mit der Installation des elektrischen Stromes. Die grössten Auslagen entstanden durch den Umbau der Lehrerwohnungen in den Jahren 1913, 1914 und 1919. Der Turnplatz ist 1914 erweitert und vier Jahre später durch eine Sprunganlage ergänzt worden. Eine Waschküche für die Lehrerwohnungen baute man im westlichen Teil der Sala terrena ein.

Nebengebäude diente als Nähschule und Spritzenhaus

Im Kaufvertrag von 1821 ist ein Nebengebäude und in den Kaufbriefen von 1837 und 1840 ein „oberer Anbau, worunter sich ein Waschhaus befindet“ erwähnt. Hier handelt es sich um ein kleines Häuschen, dessen Obergeschoss früher als Nebenwohnung und dann während einigen Jahrzehnten als Nähschule diente. Im ehemaligen Waschhaus, im Parterre, stellte später die Feuerwehr ihre Löschgeräte ein. Der Abbruch dieses alten Nähschulhäuschens erfolgte im Jahre 1946.

Ruhigere Zeiten für das Schlössli

Nach der Inbetriebnahme des Schulhauses an der Badenerstrasse im Jahre 1936, das sowohl der Primarschule Weiningen, wie der Oberstufenschule (damals noch Sekundarschule) der Kreisgemeinde Weiningen (umfassend die Gemeinden Geroldswil, Oetwil, Unterengstringen und Weiningen) diente, wurde es stiller im Schulhaus im alten Schlössli. Das östliche Schulzimmer überliess man der reformierten Kirchgemeinde und den Vereinen als Übungslokal. In den fünfziger Jahren fanden auch die Gemeindeversammlungen in diesem Zimmer statt. Das westliche Schulzimmer diente der Schule noch als Reserveraum und war bei Raumknappheit öfters als Schulzimmer benützt worden. Auch Gemeindepräsident Hermann Wagner unterrichtete als Reallehrer in den sechziger Jahren einen Teil der Weininger Jugend in diesem Raum. Er entdeckte im Jahre 1965, nach dem Abkratzen einiger Stellen des grünlichen Anstriches, Spuren älterer polychromer Malerei. Diese Täfermalereien stammten vom Gerichtsherrn Johann Ludwig Meyer von Knonau (1705 – 1785) der sich als Dichter und Maler einen Namen gemacht hatte. Nach Besprechungen der kantonalen Denkmalpflege mit Vertretern der Primarschulpflege und des Gemeinderates Weiningen, wurden das Gebäude wie die
Malereien als erhaltenswert befunden. Bis zu einer späteren Renovation schützte man die Malereien mittels Abdeckungen.
Durch den Bau des Primarschulhauses an der Schlüechtistrasse und die Erstellung der Erweiterungsbauten beim Oberstufenschulhaus an der Badenerstrasse konnte die Raumknappheit der Schulen behoben werden. Während einigen Jahren standen im ehemaligen Schulzimmer drei durch die Gemeinde angeschaffte Webstühle, auf denen zahlreiche Weiningerinnen allerlei Handwebarbeiten verfertigten. Die sogenannte Webstube wird durch die Freizeitkommission betreut, die auch Webkurse organisiert.
Ein unschöner und eher fataler Eingriff in den Baukörper des Schlösslis erfolgte im Jahre 1972. Beim Ausbau der Hauptstrassen in Weiningen musste auch der frühere Engpass zwischen der alten Kirchenmauer einerseits und den westlich der damals 4,7 Meter breiten Strasse liegenden Gebäuden anderseits behoben werden. Dies geschah durch die Verlegung der Kirchenmauer nach Osten, durch eine Verkürzung der Liegenschaften Regensdorferstrasse 11 und 13 sowie den Einbau einer Arkade im Keller des alten Schlössli.

Abtretung an die Politische Gemeinde

Der Gemeinderat und ein Grossteil der Weininger Bevölkerung waren der Überzeugung, das alte Schloss der Meyer von Knonau, als einziger Zeuge aus der Epoche der Gerichtsherrschaft Weiningen, bilde mit Kirche und Pfarrhaus sowie den umliegenden privaten Liegenschaften im Oberdorf, eine derart markante Dominante, die den Einsatz grösserer Aufwendungen für die Erhaltung und Sanierung rechtfertige. Da jedoch die Renovation des Gebäudes nicht Sache der Primarschulgemeinde, sondern eine Angelegenheit der Politischen Gemeinde ist, beschlossen die Weininger Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Gemeindeversammlung vom 17. Dezember 1977 die kostenlose Abtretung des Schlössli aus dem Primarschulgut an die Politische Gemeinde.
Dieser Beschluss der Gemeindeversammlung vom 17. Dezember 1977 wurde am 16. Januar 1978 im Grundbuch mit dem einfachen Satz: „Abtretung von der Primarschulgemeinde an die Politische Gemeinde Weiningen“ eingetragen.
Mit einem Gutachten vom 15. Februar 1980 empfahl auch die Kantonale Denkmalpflege den Erhalt und die Renovation des Schlössli.
Nach gründlichen Vorbereitungen und eingehenden Studien über die zukünftige Verwendung des Schlössli, das kein Ausstellungsobjekt, sondern eine Stätte der Begegnung für kulturelle und gesellige Anlässe werden soll, wurden das Projekt und der Baukredit von der Gemeindeversammlung vom 30. April 1981 gutgeheissen. Leider wurden bis zum Baubeginn einige der kostbaren bemalten Täferplatten gestohlen.

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Photos Macello

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